UVV-Prüfungen

Sicherheit für Arbeitsmittel

Gewerbliche Fahrzeuge (z. B. Stapler) und Einrichtungen (z. B. Hebebühnen und Rolltore) unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D 29). Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Auch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen gehören dazu und werden regelmäßig geprüft.

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