Hauptuntersuchung

nach § 29 StVZO

Die Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug steht an? Dies übernehmen wir gerne für Sie! Denn alle deutschen Fahrzeuge müssen in wiederkehrenden Zeitabständen auf eventuelle Mängel untersucht werden. Die Sicherheit im Straßenverkehr und das Vermeiden von Unfällen durch technische Mängel stehen dabei im Fokus. Die rechtliche Grundlage ist der §29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung, kurz HU. Auch eine Abgasuntersuchung wird dabei durchgeführt. Diese ist seit dem 1. Januar 2010 ein fester Bestandteil der HU und hat zum Zweck, das Abgasverhalten des Fahrzeugs zu überprüfen. Dabei kommt ein spezielles Untersuchungsgerät zum Einsatz, welches beim Otto-Motor den CO-Gehalt und beim Diesel-Motor den Trübungswert der Abgase misst. So lässt sich ermitteln, ob sich der Schadstoffausstoß im zulässigen Bereich befindet.

Bei der HU werden zudem insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug überprüft. Diese umfassen folgende Bereiche:

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Räder/Reifen
  • Sichtverhältnisse
  • Umweltbelastung
  • Identifizierung
  • Achsen und Aufhängung
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
  • Lichttechnische Einrichtung

Gerne erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächste fällige Hauptuntersuchung, nutzen Sie dafür einfach unseren Erinnerungs-Service.

Übrigens, wussten Sie schon, dass folgende Fahrzeuge von der Abgasuntersuchung ausgenommen sind?

  • Kfz mit Ottomotor, die vor dem 01. Juli 1969 erstmals in den Verkehr genommen sind
  • Kfz mit Dieselmotor, die vor dem 01. Januar 1977 erstmals in Verkehr genommen sind
  • Krafträder, die vor dem 01. Januar 1989 erstmals in den Verkehr genommen sind
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

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