Bei gasbetriebenen Fahrzeugen muss in regelmäßigen Abständen eine wiederkehrende Gasprüfung (GWP) durchgeführt werden. Diese kann im Rahmen der Hauptuntersuchung stattfinden oder auch einzeln – maximal 12 Monate vor der Hauptuntersuchung – absolviert werden. Dabei werden alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, in der GWP überprüft.
Die Prüfung beinhaltet:
- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- Überprüfung des Zustands der Gasanlage
- Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und
des Einbaus der Einzelkomponenten - Überprüfung der Dichtigkeit der Gasanlage
Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:
- Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
- Fahrzeugpapiere


