Gasanlagenprüfung

GAP / GWP

Bei gasbetriebenen Fahrzeugen muss in regelmäßigen Abständen eine wiederkehrende Gasprüfung (GWP) durchgeführt werden. Diese kann im Rahmen der Hauptuntersuchung stattfinden oder auch einzeln – maximal 12 Monate vor der Hauptuntersuchung – absolviert werden. Dabei werden alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, in der GWP überprüft.

Die Prüfung beinhaltet:

  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Überprüfung des Zustands der Gasanlage
  • Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
  • Überprüfung der Dichtigkeit der Gasanlage

Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:

  • Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
  • Fahrzeugpapiere

Gasanlagenprüfung (GAP)
Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche Gasanlagenprüfung (GAP). Diese wird im Falle einer Reparatur oder Wartung der Gasanlage sowie nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand fällig. Die GAP führen wir ebenfalls gerne für Sie durch!

Nach oben scrollen