Gasanlagenprüfung

GWP

Bei gasbetriebenen Fahrzeugen muss in regelmäßigen Abständen eine wiederkehrende Gasprüfung (GWP) durchgeführt werden. Diese kann im Rahmen der Hauptuntersuchung stattfinden oder auch einzeln – maximal 12 Monate vor der Hauptuntersuchung – absolviert werden. Dabei werden alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, in der GWP überprüft.

Die Prüfung beinhaltet:

  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Überprüfung des Zustands der Gasanlage
  • Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und
    des Einbaus der Einzelkomponenten
  • Überprüfung der Dichtigkeit der Gasanlage

Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:

  • Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
  • Fahrzeugpapiere
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Prüfstelle in Bendorf vorübergehend geschlossen

Sehr geehrte Kunden,

unsere Prüfstelle in Bendorf ist vorübergehend geschlossen. Wir bitte um Ihr Verständnis.
Gerne heißen wir Sie in der Zwischenzeit in unserer Kfz-Prüfstelle in Lahnstein willkommen.

Ihr Team vom Ingenieurbüro David