Änderungsabnahme

nach § 19 Abs. 3 StVZO

Vor allem im Bereich des Fahrzeugtunings aber auch bei Rädern und Reifen oder praktischen Umbauten werden oftmals Fahrzeugteile verändert. Möchten Sie an Ihrem Fahrzeug solche Änderungen vornehmen, die sich auf den Einbau, Ausbau, Anbau oder Abbau von bestimmten Teilen beziehen, ist meist eine Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO notwendig. Diese Abnahme dient dazu, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zu erhalten und darf nur durch einen amtlich anerkannten Prüfingenieur oder amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Dieser prüft, ob das veränderte Teil ordnungsgemäß eingebaut wurde. Als Fahrzeughalter sollten Sie vorab geeignete Prüfzeugnisse für die entsprechenden Teile vorlegen. Diese können aus einer Teilegenehmigungen (ABE, ABG) oder einem Teilegutachten (TGA) bestehen. Damit der Prüfingenieur die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an die Prüfzeugnisse gewisse Auflagen und Bedingungen geknüpft:

  • das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich)
  • die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden
  • das Fahrzeug muss auch mit den Änderungen vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein

Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises schriftlich bestätigt. Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es ist auch möglich, diese erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle – etwa zur Ummeldung oder zum Halterwechsel – in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Bis dahin muss der Nachweis allerdings stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Übrigens: Sollten die geplanten Änderungen bereits in der nationalen Fahrzeug- ABE oder in der EG-Typgenehmigung enthalten und bewilligt sein, gilt dies bereits als Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit. Auch wenn eine EG-und UN/ECE-Genehmigung für das Fahrzeugteil besteht, ist eine Änderungsabnahme nicht mehr nötig.

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